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   VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038   

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VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038 (https://dejure.org/2011,19408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.06.2011 - 13 AS 11.1038 (https://dejure.org/2011,19408)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - 13 AS 11.1038 (https://dejure.org/2011,19408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; Dringende Gründe für eine Besitzregelung; Zusage öffentlicher Zuschüsse; Sofortige Vollziehung; Bestimmtheitsgebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Teilnehmergemeinschaft in einer Weinbergslage steht hinsichtlich der Notwendigkeit einer Wegebaumaßnahme nach § 39 Abs. 1 FlurbG ein weiter Planungsspielraum zu; Planungsspielraum der Teilnehmergemeinschaft einer Weinbergslage hinsichtlich der Notwendigkeit einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; dringende Gründe für eine Besitzregelung; Zusage öffentlicher Zuschüsse; sofortige Vollziehung; Bestimmtheitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 10.01.2011 - 13 AS 10.2150

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; sofortige Vollziehung; Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Mit Beschluss vom 10. Januar 2011 (Az. 13 AS 10.2150) ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof - Flurbereinigungsgericht - nach § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs an, weil Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit des Verwaltungsakts bestanden (fehlende Verklammerung von Text und Karte).

    Folglich kann der Antragsteller hier auch nicht mit seinen zahlreichen sonstigen Einwänden gegen die Planungskonzeption durchdringen (vgl. Bl. 33 der Gerichtsakte im Verfahren 13 AS 10.2150).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - 7 S 2322/98

    Flurbereinigung: Einwendungen gegen vorläufige Anordnungen

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Ein entsprechendes Erfordernis kann auch bei einer Verbesserung der Erschließung in einem Rebflurbereinigungsgebiet gegeben sein (VGH BW vom 5.10.1998 RdL 1999, 25; OVG Rh-Pf vom 9.3.1978 RzF 37 zu § 36 Abs. 1).

    Solche Einwendungen könnten nur durch Anfechtung des Flurbereinigungsbeschlusses selbst geltend gemacht werden (vgl. VGH BW vom 5.10.1998 a.a.O. S. 26), weil das Flurbereinigungsverfahren zum Zweck der Beschleunigung und Vereinfachung in Abschnitten durchgeführt wird, die jeweils durch entsprechende Entscheidungen abgeschlossen werden (BVerwG vom 10.8.1961 RdL 1961, 324).

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Ohne den Suspensiveffekt verwaltungsprozessualer Rechtsbehelfe würde Verwaltungsrechtsschutz wegen der notwendigen Verfahrensdauer häufig hinfällig werden (BVerfG vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/178).
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Die Erforderlichkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der nach § 41 FlurbG planfestgestellten Wege, die der durch den Vorausbau betroffene Teilnehmer bei § 36 FlurbG rügen kann (BVerwG vom 6.2.1986 BVerwGE 74, 1/12 = RdL 1988, 131), steht nach Einschätzung des insoweit hinreichend sachverständig besetzten Senats außer Frage.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Dabei ist auch auf den voraussichtlichen Erfolg des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs in der Weise abzustellen, als zu prüfen ist, ob der Widerspruch nach dem Vortrag des Antragstellers wahrscheinlich erfolgreich sein wird oder nicht (BVerfG vom 25.7.1996 NVwZ 1997, 479; vom 17.5.2004 NJW 2004, 2297/2298; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 158 zu § 80).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Dabei ist auch auf den voraussichtlichen Erfolg des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs in der Weise abzustellen, als zu prüfen ist, ob der Widerspruch nach dem Vortrag des Antragstellers wahrscheinlich erfolgreich sein wird oder nicht (BVerfG vom 25.7.1996 NVwZ 1997, 479; vom 17.5.2004 NJW 2004, 2297/2298; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, RdNr. 158 zu § 80).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Erweist sich nämlich, dass der Verwaltungsakt zu Unrecht angegriffen wird, muss in der Regel das Interesse des Betroffenen an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zurückstehen (BVerfG vom 11.2.1982 BayVBl 1982, 276; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 74 zu § 80).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Die Sicherung zugesagter - bei Nichtabruf unter Umständen verfallender - öffentlicher Zuschüsse stellt grundsätzlich einen im finanziellen Interesse aller Teilnehmer bestehenden, beachtlichen Dringlichkeitsgrund dar (BayVGH vom 17.5.2006 13 AS 06.977; NdsOVG vom 26.2.2009 RdL 2009, 157).
  • BVerwG, 06.03.1961 - I B 141.60

    Voraussetzungen der Rebflurbereinigung eines Weinanbaugebietes - Vorläufige

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Die im angefochtenen Bescheid unter Nr. 3 enthaltene Auflage, den auf den Entzugsflächen befindlichen Bewuchs wie z.B. Rebstöcke zu entfernen, ist von der Befugnisnorm des § 36 Abs. 1 Satz 1 FlurbG gedeckt (BVerwG vom 6.3.1961 Buchholz 424.01 § 36 FlurbG Nr. 2 = RdL 1961, 136).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1986 - 7 S 3361/85

    Flurbereinigungsrecht: vorläufige Anordnungen zum Bau des

    Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2011 - 13 AS 11.1038
    Flurbereinigungsmaßnahmen sind als dringlich anzusehen, wenn sie nach Abwägung gemäß § 2 Abs. 2, § 37 Abs. 1 FlurbG nicht bis zum Zeitpunkt der Ausführung des Flurbereinigungsplans über §§ 61, 63 FlurbG zurückgestellt werden können (VGH BW vom 9.4.1986 NVwZ 1986, 490).
  • VGH Bayern, 17.05.2006 - 13 AS 06.977
  • VGH Bayern, 24.02.2021 - 13 AS 20.2348

    Flurbereinigung zum Hochwasserschutz

    Zu beachten ist, dass der Vorausbau nach § 42 Abs. 1 Satz 2 FlurbG nicht bereits kraft Gesetzes dringlich ist, sondern nur aufgrund des Vorliegens besonderer Dringlichkeitsgründe im Einzelfall (BayVGH, B.v. 16.6.2011 - 13 AS 11.1038 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 17.5.2006 - 13 AS 06.977 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Dieser Grundsatz ist entgegen der Auffassung des Antragstellers aber nicht im Umkehrschluss so zu verstehen, dass bei Vorliegen einer gesicherten Finanzierung keine dringenden Gründe für eine Besitzregelung angenommen werden dürften (BayVGH, B.v. 12.3.2013 - 13 AS 13.493 - juris Rn. 18 m.w.N.; B.v. 16.6.2011 - 13 AS 11.1038 - juris Rn. 16 m.w.N.; B.v. 17.5.2006 - 13 AS 06.977 - juris Rn. 18 m.w.N).

  • OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11

    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung,

    Dies ist der Fall, wenn eine Plangenehmigung - wie hier - gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG vorliegt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 27. Juni 2011 - 13 AS 11.1108 -, Rn. 15 ff., v. 16. Juni 2011 13 AS 11.1038 -, Rn. 15 und v. 30. Juli 2009 - 13 AS 09.973 -, Rn. 15, jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 AS 11.1108

    Flurbereinigung; vorläufige Anordnung; dringende Gründe für eine Besitzregelung;

    Sie führen zur Begründung unter Bezugnahme auf die Ausführungen im parallel geführten Streitverfahren 13 AS 11.1038 folgendes aus: Der Inhalt des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sei in der neuen Plankarte größtenteils nicht berücksichtigt worden.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 AS 11.1154

    Flurbereinigung; Vorläufige Anordnung; Dringende Gründe für eine Besitzregelung;

    Sie führt zur Begründung unter Bezugnahme auf die Ausführungen im parallel geführten Streitverfahren 13 AS 11.1038 folgendes aus: Die Anordnung sei nicht wirksam bekannt gemacht worden, da die Karte an der Gemeindetafel nicht ausgehängt worden sei.
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